Prüfungsordnung:
1. Die Prüfungen sollen den Lehrenden dokumentieren, ob die gesteckten Lernziele erreicht worden sind. Außerdem ist die Dokumentation einernbestandenen Prüfung ein Nachweis für die erfolgreiche Ausbildung der Schüler/-innen. Die Vergabe eines Zertifikates dokumentiert, dass den Absolvent*innen der eigenverantwortliche Umgang mit dem vermittelten Stoff zugetraut wird. Voraussetzung dazu ist eine regelmäßige aktive Beteiligung an Unterricht und praktischen Übungen, falls diese Teil der Ausbildung sind. Das VetSensus-Zertifikat dokumentiert außerdem, dass der Absolvent in der Lage ist, praktisch-kurativ in sensologischer Diagnostik und Therapie am Tier und auch wissenschaftlich zu arbeiten.
2. Die regelmäßigen schriftlichen Überprüfungen während der Ausbildung werden von den Schüler/-innen selbst korrigiert und dienen dazu, auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
Das Dozenten-Team erhält dadurch regelmäßig Rückmeldung über den aktuellen Wissensstand und kann darauf reagieren.
3. Voraussetzung zum Erhalt des VetSensus-Zertifikates ist die regelmäßige aktive Teilnahme an den Seminaren ( mindestens 10 von 12 Kurswochenenden (bei anderer Wochenendzahl anteilig berechnet)), die ordentlichen Abgabe der jeweiligen Hausaufgabe, Erledigungen aller Testaufgaben und die Absolvierung der vorgeschriebenen Praktika. Dies alles gewährleistet hierbei die Sicherung der Qualität der VetSensus-Ausbildungsgänge. Außerdem ist während jeder mehrmonatigen Akupunktur- oder Osteopathieausbildung ein Praktikum von 2 Tagen pro 6 Ausbildungsmonaten in einer entsprechend arbeitenden Praxis zu absolvieren und nachzuweisen. Dieses Praktikum kann tageweise aufgeteilt werden. Des Weiteren muss die jeweilige Abschlussprüfung bestanden werden. Zur Ernennung als zertifizierte VetSensus-Mastertherapeut/in muss der/die Schüler/in zusätzlich die anerkannte Abschlussarbeit eingereicht haben.
4. Die Abschlussprüfungen: Die erste Prüfung steht am Ende der Grundausbildung und dokumentiert das Wissen in Chinesischer Medizin. Jede weitere Prüfung folgt auf die jeweiligen Modulreihen der Fortgeschrittenen-Ausbildung und dokumentiert das Wissen in sensologischer Diagnostik und Therapie nach VetSensus. Nach komplett bestandener Abschluss-Prüfung der Master-Ausbildung erhalten die Absolvent/-innen ein Zertifikat als VetSensus-Master-Therapeut/In.
5. Die Prüfung Grundkurs nach dem ersten Jahr besteht aus einem schriftlichen Klausur und einem praktischen Teil zur Punktelokalisation.
a) Beim praktischen Test zum korrekten Auffinden der Akupunkturpunkte muss der/die Schüler/Inn von 20 wichtigen Punkten 15 korrekt lokalisieren. Dauer dieser Prüfung: ca. 30 Minuten (es wird eine Liste der prüfungsrelevanten Punkte an die Schüler/Innen verteilt)
b) Bei der Prüfung der Punktelokalisation sowie bei der mündlichen Prüfung müssen jeweils 2 Prüfer/innen anwesend sein.
c) Für die bestandene Akupunkturprüfung wird ebenfalls ein Zertifikat zum VetSensus-Tierakupunkteur des VetSensus-Institutes erteilt.
6. Prüfung Fortgeschrittenenkurse: Auch hier gibt es einen schriftlichen Klausurteil. Im praktisch-klinisch orientierten Prüfungsteil muss der/die Schüler/In an je einem Pferd und einem Hund zeigen, dass er/sie bezogen auf den Kursinhalt und auf Basis der Tierakupunktur, korrekt diagnostizieren und behandeln kann. Bei der mündlichen Prüfung müssen jeweils 2 Prüfer anwesend sein.
7. Die Prüfung im Masterkurs besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen klinisch orientierten Teil und einer schriftlichen Abschlussarbeit.
8. In der schriftlichen Prüfung soll der/die SchülerInn sein/ihr Wissen über die theoretischen Grundlagen des gelehrten Stoffes nachweisen. Dieser Prüfungsteil soll eine Dauer von 120 Minuten nicht unterschreiten.
9. Die zu erstellenden Abschlussarbeit kann vor Ende der Ausbildung schon begonnen werden, muss aber bis spätestens 6 Monate nach Prüfungsabschluss eingereicht sein. Hierzu sucht sich der/die Schüler/-in ein Thema aus der vorbereiteten Vorschlagsliste aus. Eigene Vorschläge werden geprüft. Die genauen Vorgaben zu Art, Umfang und wissenschaftlichen Kriterien zur Abschlussarbeit werden den Schüler/innen rechtzeitig an die Hand gegeben. Hierzu wird von der Schulleitung ein tierärztlicher Betreuer ernannt, der die Arbeit wissenschaftlich begleitet und betreut. Außerdem ist dieser Betreuer dann bei Abschluss der Arbeit, gemeinsam mit der Institutsleitung, auch der entscheidende Prüfer. Nach Anerkennung der Abschlussarbeit ist VetSensus berechtigt, diese Arbeit gemeinsam mit dem Absolventen und dem Betreuer zu veröffentlichen.
10. Ein Praktikumsnachweis ist zu erbringen: 2 Tage pro sechs Ausbildungsmonate in einer anerkannten Praxis.
11. Zulassung zur Prüfung: Jede/r Kursteilnehmer/in muss zwei Monate vor Prüfungstermin einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Voraussetzung zur Zulassung ist die Teilnahme an mindestens 10 von 12 Kurswochenenden (bei anderer Wochenendzahl anteilig berechnet), die Abgabe aller Hausaufgaben und Erledigungen aller Testaufgaben, die Absolvierung der vorgeschriebenen Praktika.
12. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung im Einzelnen obliegt der Schulleitung.
13. Nichtbestehen der Prüfung bzw. von Teilen der Prüfung:
Sollte ein oder mehrere Teile nicht bestanden werden oder wurde nicht zur Prüfung angetreten, so kann dieser Prüfungsteil im nächsten Kurszyklus gegen Prüfungsgebühr wiederholt werden. Erst wenn alle Prüfungsteile bestanden wurden und das Ergebnis bekannt gegeben wurde, gilt der/die Absolvent/-in als zertifiziert.
Zusatz: Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung müssen 60% der Fragen korrekt beantwortet worden sein.
Stand 1.1.2022
VetSensus, staatlich anerkannte Ergänzungsschule | vetsensus@t-online.de